Compliance bei SUSPA

Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an Fortschritt, Nutzen und Nachhaltigkeit. Die Basis dafür ist die Kompetenz unseres gesamten globalen Teams und die gegenseitige Wertschätzung, die unser Handeln und unsere Kommunikation innerhalb der ‚SUSPA Familie‘ und mit unseren Geschäftspartnern bestimmt.

  • Nachhaltigkeit in der Supply Chain bei SUSPA GmbH

    Die SUSPA GmbH, 90518 Altdorf  hat Mitte 2014 begonnen die Nachhaltigkeitsforderungen der European Automotive Working Group on Supply Chain Sustainability (EAWGSCS) umzusetzen.

    Die EAWGSCS ist eine Arbeitsgruppe bestehend aus mehreren Automobilherstellern, deren Ziel es ist, die nachhaltige Entwicklung in der gesamten Wertschöpfungskette voranzutreiben. Es wurde ein einheitlicher „Automotive Supplier Self-Assessment Questionnaire“ (SAQ) zum Thema CSR/Nachhaltigkeit entwickelt. Der gemeinsam entwickelte Automotive SAQ dient einer ersten Abschätzung der Leistung des Lieferanten bezüglich Nachhaltigkeit wie z.B. gesellschaftliche und umweltrelevante Nachhaltigkeitsaspekte, Geschäftsverhalten und Governance sowie Lieferantenmanagement. Der Fragebogen basiert auf den gemeinsam verabschiedeten Automotive Industry Guiding Principles to Enhance Sustainability Performance in the Supply Chain. Angelehnt an den SAQ wurde im Hause SUSPA der Fragebogen auf die dort angewendeten Prozesse assimiliert und erstellt.

    Im Zeitraum von einem Jahr wurden die Hauptlieferanten der SUSPA GmbH (alle A / alle B und selektierte C-Lieferanten) angeschrieben und um Beantwortung des Fragebogens gebeten.

    Die Ergebnisse wurden vom strategischen Einkauf ausgewertet und mit dem Qualitäts- / Umweltmanagementbeauftragten der SUSPA GmbH gemeinsam bewertet. Alle Antworten wurden selektiv bewertet. Es wurde keine Verletzung von Ausschlusskriterien bei den angeschriebenen Lieferanten festgestellt, die Maßnahmen mit den SUSPA internen Fachstellen für Umwelt, Soziales und Recycling zur Folge hätten.

    Die Nachhaltigkeit in der Supply Chain der SUSPA GmbH ist somit verifiziert und positiv beschieden.

     

    Altdorf, den 23.06.2017

  • REACH Statement

    SUSPA-Zwischenresümee, Status 25.01.2024

    Dieses Dokument kann auch externen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.


    Zusammenfassung und Positionierung nach den Aktivitäten und Analysen durch die REACH-Arbeitsgruppe, gültig für SUSPA GmbH in Altdorf und Sulzbach sowie SUSPA-Bor: 

    1. SUSPA stellt keine Stoffe oder Zubereitungen her.
    2. SUSPA importiert keine Stoffe oder Zubereitungen von außerhalb der EU.
    3. Fast alle beschafften Hilfs- und Betriebsstoffe (H&B) sind Zubereitungen im Sinne von REACH. Einige wenige H&B sind Stoffe, die im Wesentlichen für den Laborbedarf verwendet werden. 
    4. SUSPA beschafft ERZEUGNISSE von innerhalb und außerhalb der EU, aus denen nichts in beabsichtigter Weise freigesetzt werden soll. Diese beschafften ERZEUGNISSE werden ihrerseits Bestandteil der von SUSPA hergestellten ERZEUGNISSE.
    5. SUSPA stellt seinerseits ERZEUGNISSE her, aus denen nichts in beabsichtigter Weise freigesetzt werden soll.

    ⇒ Somit ist SUSPA ein Nachgeschalteter Anwender im Sinne der REACH-Verordnung für fast alle zu betrachtenden Stoffe.

    ⇒ Nach bisherigem Untersuchungsstand (23.01.2024) bestehen für SUSPA GmbH mit den Standorten in Altdorf und Sulzbach sowie für die SUSPA CZ s.r.o. mit dem Standort Bor in Tschechien keine Registrierungspflichten!

    • SUSPA Aktivitäten bzgl. Registrierung:

    SUSPA ist darauf angewiesen, dass die erforderlichen Stoff-Registrierungen durch die vorgelagerten Lieferanten erfolgen. In der Regel sind die SUSPA-Lieferanten ihrerseits auch „nur“ Erzeugnishersteller oder Zubereiter und müssen ihrerseits i.d.R. nicht selbst registrieren.
    Als Nachgeschalteter Anwender hat SUSPA während der Vorregistrierungsphase ausgewählte Lieferanten von Zubereitungen (i.d.R. mit Jahresliefermengen > 200kg) aufgefordert, den Vorregistrierungsstatus bzw. den Registrierungsstatus sicherzustellen.

    • SUSPA Aktivitäten bzgl. der Stoffe der REACH-Kandidatenliste (SVHC):

    SUSPA kommt den in Artikel 33 der REACH-Verordnung geforderten Informationspflichten bzgl. der Stoffe der Kandidatenliste (SVHC = Substances of Very High Concern) nach. Dies verlangt einen kontinuierlichen Beobachtungsprozess, da die Kandidatenliste derzeit stetig wächst.
    Mit Stand Januar 2024 (Listenstatus 23.01.2024) sind 240 Substanzen in der SVHC-Kandidatenliste aufgeführt.

    Auch hinsichtlich der SVHC ist SUSPA auf aktive Informationen der Lieferanten angewiesen.

    Durch die REACH-Verordnung selbst sind alle unsere Lieferanten verpflichtet, uns aktiv zu informieren, wenn SVHC mit einem Gewichtsanteil größer 0,1% in den zugekauften Erzeugnissen enthalten sind.

    Neue Lieferanten werden mittels der SUSPA-Qualitätssicherungsvereinbarung auf Einhaltung der REACH-Anforderungen verpflichtet.

    Weiterhin verlangt SUSPA für neue, beschaffte Erzeugnisse im Rahmen der Lieferanten-Qualitätsplanung REACH-Bestätigungen von den Lieferanten.

    Soweit Materialdaten über das IMDS (International Material Data System) gepflegt werden (z.B. alle Automotive-Erzeugnisse), müssen die Lieferanten die Reinstoffe und somit auch die SVHC im IMDS angeben. Aufgrund dieser Informationen erhält SUSPA Kenntnis, ob eventuell SVHC enthalten sind, und kann prüfen, ob SVHC in den hergestellten Artikeln mit einem Gewichtsanteil größer als 0,1% vorhanden sind.

    • SVHC-Resümee zum 25.01.2024:

    Bis zum heutigen Tag liegen SUSPA keine Informationen vor, dass in den von SUSPA hergestellten Erzeugnissen SVHC unter Berücksichtigung der dazugehörigen Auslegungserklärungen vorhanden sind.

    SUSPA muss nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Notifikationspflichten an die ECHA gemäß Artikel 7(2) der REACH-Verordnung nachkommen. (restlicher Text fällt weg).

  • Conflict Minerals

    Erklärung zu H.R. 4173 „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ Section 1502 „Conflict Minerals“

    Danke für Ihr Interesse betreffend der Verpflichtungen aus dem US Gesetz H.R. 4173 „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ Section 1502 on „Conflict Minerals” sowie der EU-Verordnung 2017 / 821 Konfliktmineralien in der EU.

    Unsere Firma beobachtet die US-amerikanischen Bemühungen, die Gewinnung und den Handel von aus der Demokratischen Republik Kongo und Anrainerstaaten stammenden Mineralien zu verbieten und zu kontrollieren, sehr genau. Dies gilt auch für die im August 2012 erlassenen Dodd Frank Umsetzungsvorschriften. Die Anwendung und Verpflichtung zur Einhaltung und Berücksichtigung der EU-Verordnung 2017 / 821 wurde unter Konsultation der für uns zuständigen Industrie- und Handelskammer geprüft. Unter Berücksichtigung aller Argumente und Fakten sind wir gemäß Artikel 1, Abs. 2 und 3 und Anhang 1 nicht als Direktimporteur eingestuft.

    Als deutsche Firma fallen wir nicht direkt in den Anwendungsbereich beider Vorschriften. Trotzdem schenken wir den deutschen, europäischen und internationalen Entwicklungen betreffend Ethik-, Sozial- und Umweltstandards große Aufmerksamkeit.

    Deshalb gehen wir derzeit davon aus, dass nach den uns vorliegenden Informationen das Material der von uns gelieferten Produkte keine Konfliktmineralien im Sinne der o.a. Vorschriften wie Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold aus Kongo oder Anrainerstaaten enthält.

    Sobald wir über anderslautende Informationen verfügen, werden wir Sie umgehend unterrichten.

     

    Altdorf, November 2022

  • Unternehmenspolitik

    SUSPA möchte weltweit innovative, wettbewerbsfähige und zuverlässige Lösungen zum Heben, Dämpfen, Verstellen, Öffnen/Schließen von Weltklasse anbieten, wobei der Wert für sowie das Wohlergehen unserer globalen Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, wichtigen Interessengruppen und der Umwelt im Mittelpunkt stehen.

    Zusammenarbeit und ständige Verbesserung:
    Wir verpflichten uns unter Einbindung aller Beteiligten zur Erfüllung der bindenden und rechtlichen Verpflichtungen, welche aus den Qualitäts-, Umwelt,- Arbeitssicherheits- und Informationssicherheitssystemen an uns gestellt werden, sowie zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Systeme im Abgleich mit den gesetzten Zielen.

    Qualität beurteilt der Kunde und duldet keine Fehler:
    Wir verpflichten uns unter Einbeziehung und Berücksichtigung der kundenspezifischen Forderungen, der präventiven Fehlervermeidung, systematischer Ursachenforschung und kontinuierlicher Verbesserung zur Herstellung sicherer und fehlerfreier Produkte.

    Wir schützen unsere Umwelt:
    Wir verpflichten uns zum Schutz der Umwelt, zur Verhinderung von Umweltbelastungen und zum nachhaltigen Umgang eingesetzter Ressourcen, bereits ab Beschaffung und Entwicklung.
    Wir wollen die Lebensqualität erhalten und verbessern.

    Arbeitssicherheit geht alle etwas an:
    Wir verpflichten uns zur Bereitstellung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit.
    Wir verpflichten uns zur Prävention möglicher Gefahren, und zur Minimierung möglicher Risiken.
     
    Informationen oder Daten sind schützenswerte Güter:
    Wir verpflichten uns, die Informationssicherheit im Sinne der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der ausgetauschten Informationen für unsere Kunden und damit auch für uns zu wahren. Die organisationsweite Datensicherheit trifft allgemeine Festlegungen, die für alle Einsatzbereiche der Informationstechnologie innerhalb unserer Organisation zur Anwendung kommen.

    „… unsere Verpflichtung zu Ihrer Zufriedenheit…“