SUSPA Unternehmenskodex / Compliance Richtlinie

„Unser Verhalten und Handeln ist fair, respektvoll, tolerant und gesetzeskonform."

 

  • 1. Präambel

    Diese Verhaltensrichtlinie stellt die Grundlage des Verhaltens und Handelns aller bei SUSPA beschäftigten Personen bezüglich sämtlicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehungen, insbesondere betreffend Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Behörden dar. Ziel dieser Richtlinie ist es, allen Betroffenen, vor allem den Mitarbeitern[*] der SUSPA aufzuzeigen, dass wir bei SUSPA bei all unserem Streben stets nachgenannte ethische Leitlinien beachten, indem wir stets fair, nachhaltig, d.h. ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortungsbewusst agieren. Die Zielsetzung und das Handeln des Unternehmens orientiert sich insbesondere an Werten des profitablen Wachstums, der Integrität des Einzelnen und dem fairen Umgang untereinander und gegenüber Dritten. Unsere soziale Verantwortung spiegelt sich in der wertorientierten und nachhaltig profitablen Unternehmensführung wider. Sie ist ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens.

    [*] gemeint sind hier immer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • 2. Geltungsbereich

    Diese Verhaltensrichtlinie ist eine interne verbindliche Norm (Verfahrensanweisung) auf Grundlage des geltenden Rechts für alle geschäftlichen Aktivitäten. Sie gilt für alle Beschäftigten, insbesondere für die bei der SUSPA-Gruppe tätigen Mitarbeiter wie auch für Kontraktoren, Diplomanden, Praktikanten u.a.

    Lokale Besonderheiten können weiterreichende Verhaltensregeln erforderlich machen, die im Einzelfall mit dem lokalen Personalbereich zu entwickeln sind.

    Alle Mitarbeiter sind angehalten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu beachten und dadurch den Gesamteindruck und den Erfolg des Unternehmens zu unterstützen.

  • 3. Allgemeine Verhaltensregeln

    Die Persönlichkeit und Würde jedes Einzelnen ist zu achten. Bei SUSPA ist der vertrauensvolle Umgang im täglichen Miteinander selbstverständlich. Dieses wird gefordert und gefördert. Probleme sollen offen angesprochen werden. Bei SUSPA herrscht ein Umfeld der Offenheit, Toleranz und Fairness.

    Hierzu hat SUSPA klare und verbindliche Führungs- und Verhaltensgrundsätze erarbeitet und kommuniziert. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie durch ihr Verhalten zu einer positiven Arbeitsatmosphäre, zu Motivation und Begeisterung im Unternehmen beitragen.

    Führungskräfte fördern einen toleranten und fairen Umgang und schaffen eine Arbeitsatmosphäre, die einen offenen Gedankenaustausch ermöglicht. Sie beugen nicht akzeptablem Verhalten vor und vermitteln bei Konflikten.

    Alle Mitarbeiter repräsentieren mit ihrem Verhalten das Unternehmen und dessen Ruf nach außen, sowohl gegenüber Geschäftspartnern als auch bei außer-dienstlichen Aktivitäten.

  • 4. Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Behörden

    Zahlungen, Geschenke oder sonstige geldwerte Vorteile durch das Unternehmen oder aus eigenen Mitteln des Mitarbeiters an Mitarbeiter von Geschäftspartnern oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder andere (Dritte) mit dem Ziel, Aufträge oder Vorteile für SUSPA zu erlangen, sind ausnahmslos nicht erlaubt. Gesetze und unternehmensinterne Richtlinien sind einzuhalten.

  • 5. Interessenskonflikte

    Private Geschäfte, die den Interessen von SUSPA entgegenstehen oder die Entscheidungen der Mitarbeiter beeinflussen können, sind zu unterlassen.

    Einladungen zu Veranstaltungen oder Geschäftsessen dürfen nur angenommen werden, wenn sie im Rahmen der gewöhnlichen geschäftlichen Zusammenarbeit stattfinden und sowohl im Wert, als auch in der Anzahl angemessen und nicht ungewöhnlich sind. Im Zweifelsfall ist die Genehmigung der Führungskraft einzuholen.

    Eine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten durch Geschäftspartner ist nicht gestattet (Ausnahme: eigene Tochtergesellschaften).

    SUSPA Mitarbeiter oder deren Angehörige dürfen Geschenke von Geschäftspartnern oder Dritten nur annehmen, wenn deren Wert 30 Euro nicht übersteigt und sofern sie freiwillig übergeben werden und geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen.

    Es ist nicht gestattet, von Lieferanten, Kunden oder anderen Geschäftspartnern finanzielle Leistungen oder Vorteile anderer Art zum persönlichen Nutzen/Bereicherung in Anspruch zu nehmen.

    Bezieht ein Mitarbeiter privat Leistungen von Geschäftspartnern, so ist dafür der marktübliche Preis zu entrichten.

  • 6. Finanzielle Beteiligungen

    Beteiligungen durch Mitarbeiter der SUSPA an Wettbewerbsunternehmen oder an Geschäftspartnern der SUSPA, die mittel- oder unmittelbar Auswirkungen auf die Tätigkeiten von SUSPA haben könnten, sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Geschäftsführung der SUSPA zulässig. Ausgenommen sind Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften, wenn die Beteiligung weniger als 5% beträgt.

  • 7. Korruption

    SUSPA verbietet strengstens jede Beteiligung an oder Duldung von Bestechung oder jeder anderen Form von Korruption durch Mitarbeiter oder seitens der Geschäftspartner.

  • 8. Geschäftsgeheimnisse

    Alle Beschäftigten sind verpflichtet über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und auch darüber hinaus, also auch nach dessen Beendigung, Stillschweigen zu bewahren.

    Die Richtlinien für den Gebrauch und den Zugriff auf die Sicherheit von Software und Informationstechnologie sind zu beachten. Alle Bestimmungen des Datenschutzes sind einzuhalten.

  • 9. Allgemeine Grundsätze zur sozialen Verantwortung

    SUSPA steht für soziale Verantwortung. Dies umfasst unsere Verpflichtung, die Menschenrechte zu wahren, den Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beschäftigung einzuhalten und jegliche Form der Diskriminierung aufgrund Geschlecht, Rasse, Behinderung, Herkunft, Religion oder Alter sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu unterlassen.

    SUSPA lehnt jegliche Form der Zwangsarbeit und ausbeuterischer Arbeit, insbesondere der Kinderarbeit ab.

    SUSPA achtet auf eine angemessene Entlohnung, die sich soweit normiert mindestens an den gesetzlich garantierten Mindestlöhnen bzw. am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert. Wir gewährleisten die Einhaltung der nationalen Regeln zu Arbeitszeit und Erholungsurlaub.

    SUSPA gewährleistet alle Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und sorgt dafür, dass mindestens die jeweiligen lokalen, nationalen oder internationalen Bestimmungen eingehalten werden.

  • 10. Umweltschutz

    Alle geltenden Umweltschutzgesetze und –richtlinien sind einzuhalten. SUSPA erwartet und unterstützt ein umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter, insbesondere, um die Umweltverschmutzung weitestgehend zu vermeiden bzw. zu reduzieren und die natürliche Umwelt zu bewahren.

  • 11. Verhalten gegenüber Wettbewerbern

    SUSPA hält die geltenden Kartell- und Handelsgesetze sowie die entsprechenden Gesetze zur Preisbildung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz ein. Diese verbieten unter anderem Absprachen und andere Aktivitäten, die die Preise oder die Konditionen beeinflussen oder den freien Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern.

    Um Informationen über den Wettbewerb zu erhalten, bedienen wir uns nur zulässiger Mittel. In keinster Weise dulden wir illegales Vorgehen oder Methoden, die strafrechtliche oder Haftungsansprüche zur Folge haben könnten.

  • 12. Folgen bei Verstößen

    Jeder Mitarbeiter von SUSPA muss sich bewusst sein, dass eine Verletzung dieser Verhaltensrichtlinie zu einer erheblichen Schädigung des Unternehmens führen kann.

    Verletzungen dieser Richtlinie können daher zu Disziplinarmaßnahmen, zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderen rechtlichen Schritten führen.

    Es ist die Aufgabe jeder Führungskraft, auf die Umsetzung dieser Richtlinie zu achten und die Mitarbeiter über diese Richtlinie in Kenntnis zu setzen. Versäumnisse können ebenso zu disziplinarischen oder rechtlichen Konsequenzen führen.

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